2. Fortschreibung Flächennutzungsplan 2010 in der Fassung der 1. Änderung 2020: GVV Heuberg

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2. Fortschreibung Flächennutzungsplan 2010 in der Fassung 2020

Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die mittelfristige bauliche Entwicklung der Gemeinden darstellt. Die Gemeinden sind nach dem Baugesetzbuch verpflichtet, Flächennutzungspläne zu erstellen und fortzuschreiben. Aus den Flächennutzungsplänen werden die Bauleitpläne entwickelt, die dann die verbindliche Nutzung und Bebaubarkeit der Grundstücke regeln. Der Flächennutzungsplan hat daher keine unmittelbaren Rechtsfolgen. Für die Aufstellung und Fortschreibung der Flächennutzungspläne der Gemeinden Bubsheim, Deilingen, Egesheim, Gosheim, Königsheim, Reichenbach a.H. und Wehingen ist der Gemeindeverwaltungsverband Heuberg zuständig. 

Gesamtplan (PDF-Datei)

Zusammenfassende Erklärung (PDF-Datei)